Gastaufnahmebedingungen und Beherbergungsvertrag

Lieber Gast,

Für die Buchung der auf dieser Seite angebotenen Ferienwohnungen und -häuser gelten, soweit wirksam vereinbart, die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen.

 

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

  • Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder eMail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
  • Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsannahme des Vermieter bzw. der Verwaltung des Vermieter zustande. Die vorgenannte Annahmeerklärung kann gleichfalls mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per eMail erfolgen.
  • Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

2. Rücktritt

  • Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von der verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen
  • Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 10% angesetzt.
  • Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
  • Die Rücktrittserklärung ist an den Vermieter zu richten und muss schriftlich erfolgen.
  • Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen!

3. Leistungen, Preise und Bezahlung

  • Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Buchungsangebot dieser Webseite.
  • Der Webauftritt wurde mit Sorgfalt erarbeitet, für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann auch bei sorgfältigster Bearbeitung keine Gewähr übernommen werden.
  • Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten, soweit nicht anders angegeben pro Objekt/Nacht.

Im Einzelnen:

  • Die Bezahlung des vereinbarten Preises erfolgt direkt beim Vermieter, hierbei sind die vorab vereinbarten Zahlungsmodalitäten zwischen Gast und Vermieter zu berücksichtigen.

 

4. Mängel der Vermieter-Leistung

  • Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
  • Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast hat dem Vermieter eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
  • Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.
  • Schweben zwischen dem Gast und dem Vermieter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

5. Haftung des Vermieter

  • Die vertragliche Haftung des Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf denn dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
  • soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  • soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
  • Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

6. Sonstige Bestimmungen

  • Sollten einzelne vorstehende Regelungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln und die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berühren.
  • Soweit der Vertragspartner des Vermieter Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist oder der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieter vereinbart.
  • Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Gast und Vermieter, insbesondere mit ausländischen Gästen, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.